Stand: 11. Mai 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CIXON GmbH, Yorckstraße 18, 14467 Potsdam, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 34873 P, gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Angebote, Leistungen, Lieferungen, Software-as-a-Service-Leistungen, Professional Services, Managed Services, Beratungs-, Implementierungs-, Integrations-, Schulungs-, Entwicklungs- und sonstigen Leistungen von CIXON gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen oder sonstige Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn CIXON ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn CIXON in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
2. Vertragsschluss und Vertragsbestandteile
2.1 Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots von CIXON zustande, insbesondere durch digitale Annahme in einem Angebotstool, elektronische Signatur, Gegenzeichnung, Bestellung in Textform oder Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen.
2.2 Der jeweilige Vertrag besteht aus dem Angebot, den dort aufgeführten Leistungsbeschreibungen, besonderen Bedingungen, Anhängen, diesen AGB sowie gegebenenfalls einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
2.3 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarung im Angebot, besondere Bedingungen oder Leistungsschein, Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, Leistungsbeschreibung, diese AGB.
2.4 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
3. Leistungen von CIXON
3.1 CIXON erbringt Leistungen insbesondere im Bereich CRM, HubSpot, Digitalisierung, Integration, Websites, Datenmigration, Schulung, Managed Services und Software-as-a-Service.
3.2 Soweit nicht ausdrücklich ein Werk oder ein bestimmter Erfolg vereinbart ist, erbringt CIXON Leistungen als Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher, vertrieblicher, technischer, rechtlicher, regulatorischer oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet.
3.3 CIXON ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Unterauftragnehmer zu erbringen.
4. Professional Services
4.1 Professional Services umfassen projektbezogene Leistungen wie Beratung, Implementierung, Konfiguration, Integration, Migration, Web-/CMS-Leistungen, Schulungen, Workshops und vergleichbare Leistungen.
4.2 Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Leistungen außerhalb des vereinbarten Scopes sind nicht geschuldet und gelten als Zusatzleistungen oder Change Requests.
4.3 Termine, Milestones und Projektpläne sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
5. Managed Services
5.1 Managed Services umfassen laufende operative Unterstützungs-, Betreuungs-, Administrations-, Support- oder Optimierungsleistungen im vereinbarten Umfang.
5.2 Managed Services sind keine unbegrenzte Leistungszusage. Der konkrete Leistungsumfang, Servicekanal, Retainer, inkludierte Volumina, Reaktionszeiten, Zusatzaufwände und Laufzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
5.3 Nicht genutzte monatliche Volumina verfallen zum Monatsende, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist.
6. Software-as-a-Service und Lizenzen
6.1 Soweit CIXON Softwarelösungen als SaaS bereitstellt, erhält der Kunde für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software im vereinbarten Umfang für eigene interne Geschäftszwecke.
6.2 Die Nutzung ist auf die im Angebot vereinbarten Lizenzmetriken beschränkt, insbesondere Nutzer, Teams, Gesellschaften, Mandanten, Objekte, Datenvolumen, Module, Schnittstellen, Datenquellen oder sonstige Nutzungseinheiten.
6.3 Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, vermieten, verleihen, unterlizenzieren, weiterverkaufen, Dritten bereitstellen, rückentwickeln, dekompilieren oder technische Schutzmaßnahmen umgehen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.
6.4 CIXON ist berechtigt, SaaS-Leistungen zu warten, weiterzuentwickeln, Funktionen anzupassen und technische Änderungen vorzunehmen, sofern der vertragsgemäße Kernnutzen nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
7. Besondere Finance-Hub-Regelung
7.1 Soweit der Kunde den CIXON Finance Hub oder andere Leistungen im Finanz-, Fonds-, Vermögensverwaltungs- oder regulierten Umfeld nutzt, bleibt der Kunde allein verantwortlich für die Einhaltung seiner regulatorischen, aufsichtsrechtlichen, kapitalmarktrechtlichen, geldwäscherechtlichen, steuerlichen, datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Pflichten.
7.2 CIXON erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Anlageberatung, Compliance-Freigabe, aufsichtsrechtliche Prüfung oder regulatorische Gesamtverantwortung.
7.3 CIXON übernimmt keine Garantie dafür, dass die Nutzung der Software oder Leistungen sämtliche regulatorischen Anforderungen des Kunden erfüllt oder von Aufsichtsbehörden, Prüfern, Depotbanken, KVGs, Kunden oder sonstigen Dritten anerkannt wird.
7.4 Der Kunde bleibt verantwortlich für Pflichtangaben, Freigaben, Reportings, Datenquellen, Dokumentationspflichten, Veröffentlichungen und finale Verwendung der Ergebnisse.
8. Drittanbieter und Fremdsysteme
8.1 Soweit Leistungen von CIXON auf Software, APIs, Hosting, Cloud-Infrastruktur, Datenquellen, Marktdaten, HubSpot, Microsoft, Google, Zahlungsdiensten oder sonstigen Drittleistungen aufsetzen, schuldet CIXON Leistungen nur im Rahmen der tatsächlichen Verfügbarkeit und Funktionalität dieser Drittleistungen.
8.2 CIXON haftet nicht für Störungen, Einschränkungen, Preisänderungen, API-Änderungen, Datenfehler, Verfügbarkeitsprobleme oder sonstige Umstände, die auf Drittanbieter, kundenseitige Systeme oder nicht von CIXON verantwortete Änderungen zurückzuführen sind.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
9.1 Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte, Zugänge, Berechtigungen, Ansprechpartner, Entscheidungen, Freigaben, Testmöglichkeiten und Systemumgebungen rechtzeitig und vollständig bereit.
9.2 Der Kunde ist für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und rechtliche Zulässigkeit seiner Daten, Inhalte, Weisungen, Prozesse und Anforderungen verantwortlich.
9.3 Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender, verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von CIXON und können gesondert berechnet werden.
10. Change Requests und Zusatzleistungen
10.1 Änderungen, Erweiterungen oder Zusatzwünsche außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs gelten als Change Request.
10.2 CIXON ist nicht verpflichtet, Change Requests ohne gesonderte Beauftragung umzusetzen.
10.3 Zusatzleistungen werden nach Aufwand zu den jeweils vereinbarten oder üblichen Stunden- oder Tagessätzen oder auf Basis eines separaten Angebots abgerechnet.
11. Abnahme
11.1 Soweit werkvertragliche oder abnahmefähige Leistungen vereinbart sind, prüft der Kunde diese innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung.
11.2 Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahme noch eine nachvollziehbare Rüge wesentlicher Mängel in Textform, gilt die Leistung als abgenommen.
11.3 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
12. Vergütung und Zahlungsbedingungen
12.1 Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
12.2 SaaS-Lizenzvergütungen werden jährlich im Voraus abgerechnet, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist. Managed-Services-Retainer werden monatlich im Voraus abgerechnet, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist.
12.3 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist.
12.4 CIXON ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Leistungen nach vorheriger Ankündigung ganz oder teilweise auszusetzen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt während der Aussetzung bestehen.
12.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
13. Preisanpassung
13.1 CIXON ist berechtigt, laufende Vergütungen erstmals nach Ablauf von 12 Monaten ab Vertragsbeginn und danach höchstens einmal pro Vertragsjahr mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten zum Beginn der nächsten Vertragsperiode angemessen anzupassen.
13.2 Eine Preisanpassung ist insbesondere zulässig bei gestiegenen Personal-, Lizenz-, Hosting-, Infrastruktur-, Energie-, Dienstleister-, Drittanbieter- oder allgemeinen Betriebskosten.
13.3 Beträgt die Preisanpassung mehr als 10 Prozent der bisher geltenden laufenden Vergütung, kann der Kunde den betroffenen laufenden Vertragsteil mit Wirkung zum Anpassungszeitpunkt kündigen.
14. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
14.1 An individuell erstellten Arbeitsergebnissen räumt CIXON dem Kunden nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne Geschäftszwecke ein, sofern nichts anderes vereinbart ist.
14.2 Vorbestehende Rechte, Methoden, Templates, Frameworks, Konzepte, Skripte, Konnektoren, Bibliotheken, Produktbestandteile, Standardkonfigurationen und sonstiges generisches Know-how verbleiben bei CIXON.
14.3 Open-Source-Software und Leistungen Dritter unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.
15. Vertraulichkeit
15.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erlangten vertraulichen Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln.
15.2 Eine Offenlegung an Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Berater und Unterauftragnehmer ist zulässig, soweit diese die Informationen zur Vertragsdurchführung benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
16. Datenschutz
16.1 Soweit CIXON personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
16.2 Der Kunde bleibt für Rechtmäßigkeit, Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Betroffenenrechte und Inhalte der verarbeiteten Daten verantwortlich.
17. Gewährleistung
17.1 Bei Dienstleistungen schuldet CIXON die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht aber einen bestimmten Erfolg.
17.2 Bei Mängeln an werkvertraglichen oder SaaS-bezogenen Leistungen ist CIXON zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
17.3 Mängelansprüche bestehen nicht, soweit Fehler auf kundenseitigen Daten, fehlerhaften Anforderungen, Eingriffen des Kunden oder Dritter, Fremdsystemen, Drittanbietern oder einer Nutzung außerhalb der vereinbarten Spezifikation beruhen.
18. Haftung
18.1 CIXON haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
18.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von CIXON auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
18.3 Im Übrigen ist die Haftung von CIXON ausgeschlossen.
18.4 Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
18.5 Soweit im Angebot oder in besonderen Bedingungen kein abweichender Haftungscap vereinbart ist, ist die Gesamthaftung von CIXON aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Einzelvertrag auf 50 Prozent der unter diesem Einzelvertrag gezahlten Nettovergütung begrenzt. Für laufende Leistungen bezieht sich der Cap auf 50 Prozent der in den letzten 12 Monaten vor Schadenseintritt gezahlten Nettovergütung.
18.6 Für Finance-Hub-Leistungen ist die Gesamthaftung von CIXON, soweit gesetzlich zulässig, auf 25 Prozent der in den letzten 12 Monaten vor Schadenseintritt gezahlten Nettovergütung begrenzt, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
18.7 Eine verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
19. Laufzeit und Kündigung
19.1 Laufzeiten und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
19.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
19.3 Kündigungen bedürfen der Textform.
20. Referenznennung
20.1 CIXON darf den Kunden nach vorheriger Abstimmung mit Namen und Logo in angemessenem Umfang als Referenz nennen.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
21.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Potsdam.
21.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.